Becquerel

Aus Glossar Strahlenschutz
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Becquerel (Bq) ist die SI-Einheit der Aktivität. Das Einheitenzeichen ist Bq.
Definition: 1 Bq = 1 s-1.
Die alte Einheit der Aktivität ist das Curie (Ci). Für den Zusammenhang zwischen den Einheiten gilt: 1 Ci = 3,7∙1010 Bq.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1] SSK 2022a[2]SSK 2022b[3]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Bezeichnung für die SI-Einheit der Aktivität eines radioaktiven Stoffes (Zerfälle pro Sekunde), 1 Bq = 1 s-1 (≈ 2,7∙10-11 Ci).

SSK 2018[4]

In ICRP 103

Becquerel (Bq) ist der besondere Name für die SI-Einheit der Aktivität,1 Bq = 1 s-1 (≈2,7∙10-11 Ci).

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
a

In Rechtstexten

Becquerel (Bq) ist die Einheit der Aktivität. Ein Becquerel entspricht einem Kernzerfall pro Sekunde: 1 Bq = 1 s-1.

Art 4 Abs. 8 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5