Biologische Strahlenwirkung (ionisierende Strahlung)
Aus Glossar Strahlenschutz
Die biologische Strahlenwirkung umfasst die Effekte, welche die Exposition mit ionisierender Strahlung auf die Zellen, das Gewebe und die Organe bzw. Organsysteme von Organismen hat. Bei der direkten Strahlenwirkung erfolgt die Energieabsorption im biologisch kritischen Zielmolekül (z. B. DNA) selbst. Bei der indirekten Strahlenwirkung absorbieren Moleküle in der Umgebung des kritischen Zielmoleküls, meist Wassermoleküle (Radiolyse des Wassers), die Strahlungsenergie und in der Folge entstehen freie Radikale, welche das Zielmolekül schädigen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Strahlenwirkungen sind Auswirkungen der Energieabsorption von Strahlung in Gewebe, die an den Biomolekülen Ionisation und/oder Anregungsvorgänge bewirkt.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4