Diskussion:Besorgte Person

Aus Glossar Strahlenschutz

Beitrag W. Weiss:

Die Sinnhaftigkeit der Feststellung „Sie bedürfen keiner spezifischen strahlenmedizinischen Behandlung, jedoch einer qualifizierten Beratung und ggf. einer individuellen psychosozialen und psychiatrischen Betreuung“ im Rahmen eines Glossars erschließt sich mir nicht (zu pauschal). Ggf. Verweis auf „PSNV Psychosoziale Notfallversorgung“.