Epilation, strahlenbedingt

Aus Glossar Strahlenschutz

Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 Gy Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.

Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022