Epilation, strahlenbedingt
Aus Glossar Strahlenschutz
Epilation ist der Ausfall der Körperbehaarung als Effekt ionisierender Strahlung. Es existieren zwei Arten der strahlenbedingten Epilation: Nicht dauerhafte Epilation mit Regenerationsfähigkeit der Haare (im Bereich von 3 Gy Hautdosis) und Permanente Epilation durch Zerstörung der Haarwurzelzellen nach hoher Exposition im Bereich von etwa 7 Gy.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022