Erythemdosis

Aus Glossar Strahlenschutz

Die minimale Erythemdosis (MED) ist der Wert der UV-Bestrahlung H (1 MED), die bei einem Individuum nach festgelegter Kontrollzeit (typischerweise 24 h) zu einer zur Umgebung scharf begrenzten, beginnenden Hautrötung führt. Die MED wird als Maß zur Charakterisierung der individuellen, momentanen UV-Empfindlichkeit eines einzelnen Menschen genutzt.
Die Standard-Erythemdosis (SED) wird als Maßeinheit für die erythemgewichtete Bestrahlung Her benutzt: Her = 100 J m2 = 1 SED. Die erythemgewichtete Bestrahlung Her dient dem Vergleich der Erythemwirksamkeit von UV-Strahlungsquellen, bezogen auf das „Erythema Reference Action Spectrum“ (ISO 17166).

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Die minimale Erythemdosis (MED) ist der Wert der Bestrahlung H (1 MED), die bei einem Individuum nach festgelegter Kontrollzeit (typischerweise 24 h) zu einer zur Umgebung scharf begrenzten, beginnenden Hautrötung führt. Die MED wird als Maß zur Charakterisierung der individuellen, momentanen UV-Empfindlichkeit eines einzelnen Menschen genutzt. Die Standard-Erythemdosis (SED) wird als Maßeinheit für die erythemgewichtete Bestrahlung Her benutzt: Her = 100 J m2 = 1 SED. Die erythemgewichtete Bestrahlung Her dient dem Vergleich der Erythemwirksamkeit von UV-Strahlungsquellen, bezogen auf das „Erythema Reference Action Spectrum“ (ISO 17166).

SSK 2016[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Schutz des Menschen vor den Gefahren solarer UV-Strahlung und UV-Strahlung in Solarien. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 280. Sitzung der SSK am 11./ 12. Februar 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 27.11.2018 B2