Strahlenschutzgrundsätze

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Grundsätze des Strahlenschutzes ist eine Weiterleitung auf diese Seite.


Die Strahlenschutzgrundsätze sind eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten:

ICRP 103 [1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Strahlenschutzgrundsätze sind:

Aktuell verwendet in: SSK 2015[2]

In ICRP 103

Eine Reihe von Grundsätzen, die gleichermaßen für alle kontrollierbaren Expositionssituationen gelten: der Grundsatz der Rechtfertigung einer Exposition, der Grundsatz der Optimierung des Schutzes und der Grundsatz der Anwendung von Grenzwerten für maximale Dosen bei geplanten Situationen.

ICRP 103 [3]
SSK 2015[4]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Principles of protection

Principle of justification
Principle of optimisation
Principles of protection
Principle of application of dose limits

Referenzen

  1. ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
  2. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4
  3. ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
  4. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6