Letalitätsfaktor
Der Letalitätsfaktor kT ist Bestandteil des ICRP-Modells für das Detriment zur Schadensgewichtung von Krebserkrankungen oder Erbschäden. Er kennzeichnet den Anteil einer tödlich verlaufenden Erkrankung (Mortalität) für ein Organ T in Bezug zur Gesamtwahrscheinlichkeit für das Auftreten der Erkrankung (Inzidenz). Die Bezugsgrößen sind das Lebenszeit-Mortalitätsrisiko rM,T und das Lebenszeit-Inzidenzrisiko rI,T in einer bestimmten Bevölkerungsgruppe für das Organ T. Sind Beobachtungszeitraum und Bezugsgruppen für beide Größen identisch, kann der Letalitätsfaktor kT durch die entsprechenden Werte für die Anzahl von Sterbefällen nM,T und Anzahl von Erkrankungsfällen nI,T angenähert werden:
Der Letalitätsfaktor umfasst den Wertebereich von 0 bis 1. Hierbei bedeutet kT=0, dass die betrachtete Erkrankung im Organ T stets nicht-tödlich verläuft und keine Person an dieser Erkrankung stirbt, während kT=1 eine stets tödlich verlaufende Erkrankung bedeutet.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Referenzen