Radiologischer Notfall

Aus Glossar Strahlenschutz

Unter radiologischen Notfällen versteht man in Abgrenzung zum nuklearen Notfall Ereignisse, die durch alle anderen radioaktiven Stoffe oder Quellen verursacht werden. Radiologische Notfälle können etwa im Zusammenhang mit einer Reihe von Strahlenquellen in der medizi­nischen und industriellen Anwendung (z. B. Röntgeneinrichtungen, Linear­beschleuniger, Material­prüfungs­quellen), beim Transport radioaktiver Stoffe, durch herrenlose Quellen oder im Rahmen von terroristischen Handlungen vorkommen.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Unter radiologischen Notfällen versteht man Ereignisse, die durch alle anderen radioaktiven Stoffe oder Quellen verursacht werden. Radiologische Notfälle können etwa im Zusammenhang mit einer Reihe von Strahlenquellen in der medizi­nischen und industriellen Anwendung (z. B. Röntgeneinrichtungen, Linear­beschleuniger, Material­prüfungs­quellen), beim Transport radioaktiver Stoffe, durch herrenlose Quellen oder im Rahmen von terroristischen Handlungen vorkommen.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022