Referenzszenario

Aus Glossar Strahlenschutz

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Auf der Grundlage von Gefährdungsanalysen erstellte Zusammenstellung postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien, die die Grundlage für die Planung von Schutzstrategien durch die zuständigen Behörden liefert. Im Allgemeinen Notfallplan des Bundes werden für die Notfallplanung zehn Referenzszenarien definiert.

Aktuell Verwendet in: SSK 2019[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

In Rechtstexten

Nr. Bezeichnung des Referenzszenarios Vorläufige Notfalleinstufung
S0 Notfall mit ungeklärtem Ursprung -
S1 Notfall in einem deutschen Kernkraftwerk (vor Brennelementfreiheit) Überregionaler Notfall
S2 Notfall in einem Kernkraftwerk im grenznahen Ausland (in bis zu 100 km Entfernung von der deutschen Grenze) Überregionaler Notfall
S3 Notfall in einem Kernkraftwerk auf dem europäischen Kontinent (in mehr als 100 km Entfernung von der deutschen Grenze) Überregionaler Notfall
S4 Notfall in einem Kernkraftwerk außerhalb des europäischen Kontinents Überregionaler Notfall
S5 Notfall in einer ortsfesten Anlage oder Einrichtung im In- und Ausland mit besonderem Gefahrenpotential, die nicht unter S1 bis S4 fällt Bei Notfall im Ausland: Überregionaler Notfall

Bei Notfall im Bundesgebiet: Regionaler Notfall

S6 Notfall im Zusammenhang mit sonstigen Tätigkeiten nach § 4 StrlSchG oder vergleichbaren Tätigkeiten nach ausländischem Recht Lokaler Notfall
S7 Transportunfall an Land (Straße, Schiene, Luft) Lokaler Notfall
S8 Sonstiger Notfall mit radioaktiven Stoffen oder mit radioaktiven Kontaminationen Lokaler Notfall
S9 Absturz eines Satelliten oder Raumfahrzeugs mit radioaktivem Material Überregionaler Notfall
S10 Notfall auf einem Oberflächengewässer(1) Überregionaler Notfall
S11 Notfall auf oder in Meeresgewässern(2) Überregionaler Notfall
S12 Vorsätzliche Straftat im In- und Ausland im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen ohne Bezug zu einer Einrichtung oder kerntechnischen Anlage(3) Ereignis im Ausland: Überregionaler Notfall

Ereignis im Bundesgebiet: Regionaler Notfall

S13 Vorsätzliche Straftat, Störmaßnahme oder sonstige Einwirkung Dritter gegen oder auf eine Einrichtung oder kerntechnische Anlage(3) Bei kerntechnischer Anlage oder Einrichtung im Sinne von S1 bis S4 oder im Sinne von S5 im Ausland: Überregionaler Notfall

Bei kerntechnischer Anlage oder Einrichtung im Sinne von S5 im Inland: Regionaler Notfall

Bei einer ortsfesten Einrichtung im Sinne von S6 im Inland: Lokaler Notfall

S14 Nuklearwaffenexplosion(3) Überregionaler Notfall
S15 Sonstiger Notfall beim Umgang mit einer Nuklearwaffe(3) Überregionaler Notfall
(1) Im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie).
(2) Im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 a) der Richtlinie 2008/56/EG (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie).
(3) Bei den Referenzszenarien S12 bis S15 wird jeweils ein krimineller oder terroristischer Hintergrund oder ein unfallbedingter Notfall unterstellt. Diese Referenzszenarien umfassen keine Notfälle, die im Zusammenhang mit Spannungs- oder Verteidigungsfällen eintreten.
ANoPl-Bund[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3
  2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für einen Allgemeinen Notfallplan des Bundes nach § 98 des Strahlenschutzgesetzes (ANoPl-Bund)