Referenzwert (elektromagnetische Felder)
Der Referenzwert ist ein konservativer Vergleichswert für eine physikalische Größe die einer Routinemessung zugänglich ist, und die für eine vereinfachte Expositionsbewertung herangezogen werden kann. In den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) werden zur Bewertung elektromagnetischer Felder, abhängig von der Frequenz, Referenzwerte für die von außen einwirkenden bzw. einfallenden Feldgrößen elektrische Feldstärke (> 0 Hz bis 300 GHz), magnetische Feldstärke bzw. Flussdichte (> 0 Hz bis 300 GHz), Leistungsdichte (30 MHz bis 300 GHz), Energiedichte (400 MHz bis 300 GHz), sowie für Kontaktströme (> 0 Hz bis 10 MHz) und hochfrequente Ströme in Gliedmaßen (100 kHz bis 110 MHz) festgelegt. Wenn die Referenzwerte nicht überschritten werden, kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung von Personen durch direkte Wirkungen der elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Felder vorliegt. Bei Überschreitung der Referenzwerte besteht ggf. die Möglichkeit durch aufwändigere Bewertungsverfahren die Übereinstimmung mit den biologisch relevanten Basisgrenzwerten zu zeigen. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfiehlt zur Begrenzung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ein Konzept aus Basisgrenzwerten und Referenzwerten. Basisgrenzwerte werden für im Körper induzierte elektrische Größen festgelegt und adressieren biologische Wirkungen der Felder. Referenzwerte sind aus den Basisgrenzwerten unter Annahme konservativer (ungünstiger) Expositionsbedingungen abgeleitet.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 339. Sitzung der SSK am 27./28. Oktober 2025 geprüft.
- Aktuell verwendet in: SSK 2025[1]
Siehe auch
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus Technische Aspekte und biologische Wirkungen im oberen Frequenzbereich (FR2, oberhalb von ca. 24 GHz). Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 339. Sitzung der SSK am 27. und 28. Oktober 2025