Kontrollierbare Quellen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Eine kontrollierbare Quelle ist eine Quelle [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]] oder ionisierender Strahlung, die z. B. im Rahmen einer [[Geplante Expositionssituation|geplanten Expositionssituation]] eingesetzt werden soll.  
Eine kontrollierbare Quelle ist eine Quelle [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]] oder [[Ionisierende Strahlung|ionisierender Strahlung]], die z. B. im Rahmen einer [[Geplante Expositionssituation|geplanten Expositionssituation]] eingesetzt werden soll.  
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==Referenzen==
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Aktuelle Version vom 30. August 2022, 13:31 Uhr

Eine kontrollierbare Quelle ist eine Quelle radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung, die z. B. im Rahmen einer geplanten Expositionssituation eingesetzt werden soll.

Diese Definition wurde zuletzt in der 320. Sitzung der SSK am 7./8. Juli 2022 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2022[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Exposition der Bevölkerung durch Radon im Zusammenhang mit radioaktiven Altlasten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 319. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 28./29. März 2022