Inkorporationsrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 15:35 Uhr

Das Inkorporationsrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit für die Inkorporation radioaktiver Stoffe infolge beruflicher Tätigkeiten, ohne Berücksichtigung der Höhe möglicher Aktivitätszufuhren.

Nach: RiPhyKo Teil 2 (Inkorporationsüberwachung)[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1