Strahlenexponierte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 13:00 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Eine strahlenexponierte Person ist eine Person, die ionisierender Strahlung ausgesetzt ist.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Die ICRP unterscheidet drei Gruppen strahlenexponierter Personen entsprechend der Expositionskategorie:

  1. Beschäftigte (über ihre Exposition unterrichtete Personen; siehe berufliche Strahlenexposition),
  2. die Bevölkerung (siehe Strahlenexposition der Bevölkerung),
  3. Patienten, einschließlich ihrer Begleit- und Betreuungspersonen sowie Probanden (siehe medizinische Strahlenexposition).
Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Exposed individuals

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6