ALARA: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(4 dazwischenliegende Versionen derselben Benutzerin werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das | {{Babel|ALARA}} | ||
Das <u>A</u>s <u>L</u>ow <u>A</u>s <u>R</u>easonably <u>A</u>chievable-Prinzip (ALARA) fordert beim [[Umgang]] mit [[Ionisierende Strahlung|ionisierenden Strahlen]] eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint. | |||
Hinweis | '''Hinweis'''<br> | ||
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__8.html § 8 StrlSchG] auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt. | |||
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt. | :{{SSK|330}} | ||
:{{ | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
Zeile 14: | Zeile 10: | ||
==Weitere Definitionen== | ==Weitere Definitionen== | ||
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK=== | |||
Das ALARA <u>A</u>s <u>L</u>ow <u>A</u>s <u>R</u>easonably <u>A</u>chievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint. | |||
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}} | |||
=== Im ICRP Glossary (Englisch) === | === Im ICRP Glossary (Englisch) === | ||
[http://icrpaedia.org/ALARA ALARA] | [http://icrpaedia.org/ALARA ALARA] | ||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
[[Category:Zuständigkeit A1]] | [[Category:Zuständigkeit A1]] | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] | ||
[[Category: | [[Category:AG83-18]] | ||
[[Category:Geprüft AG83]] | |||
[[Category:ICRP Glossary]] | [[Category:ICRP Glossary]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
<section end=more /> | <section end=more /> |
Aktuelle Version vom 16. April 2024, 17:21 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
---|
Das As Low As Reasonably Achievable-Prinzip (ALARA) fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.
Hinweis
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 StrlSchG auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Das ALARA As Low As Reasonably Achievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.
- Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3