Strahlenexponierte Person: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 13:00 Uhr
Sprachen: | Deutsch English |
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Eine strahlenexponierte Person ist eine Person, die ionisierender Strahlung ausgesetzt ist.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Die ICRP unterscheidet drei Gruppen strahlenexponierter Personen entsprechend der Expositionskategorie:
- Beschäftigte (über ihre Exposition unterrichtete Personen; siehe berufliche Strahlenexposition),
- die Bevölkerung (siehe Strahlenexposition der Bevölkerung),
- Patienten, einschließlich ihrer Begleit- und Betreuungspersonen sowie Probanden (siehe medizinische Strahlenexposition).
- Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6