Immission: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Unter Immission versteht man den Eintrag einer physikalischen oder chemischen Größe z. B. radioaktiven Stoffen oder ionisierende Strahlung, auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf unbelebte Materie wie Gebäude, Boden oder Wasser.
Unter Immission versteht man den Eintrag einer physikalischen oder chemischen Größe z. B. [[Radioaktiver Stoff|radioaktiven Stoffen]] oder [[Ionisierende Strahlung|ionisierende Strahlung]], auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf unbelebte Materie wie Gebäude, Boden oder Wasser.
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Aktuelle Version vom 13. April 2023, 07:58 Uhr

Unter Immission versteht man den Eintrag einer physikalischen oder chemischen Größe z. B. radioaktiven Stoffen oder ionisierende Strahlung, auf Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch auf unbelebte Materie wie Gebäude, Boden oder Wasser.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Glossar Messanleitungen[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725