ALARA: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das <u>A</u>s <u>L</u>ow <u>A</u>s <u>R</u>easonably <u>A</u>chievable-Prinzip (ALARA) fordert beim [[Umgang]] mit [[Ionisierende Strahlung|ionisierenden Strahlen]] eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.  
Das <u>A</u>s <u>L</u>ow <u>A</u>s <u>R</u>easonably <u>A</u>chievable-Prinzip (ALARA) fordert beim [[Umgang]] mit [[Ionisierende Strahlung|ionisierenden Strahlen]] eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.  



Version vom 5. April 2024, 14:01 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Das As Low As Reasonably Achievable-Prinzip (ALARA) fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Hinweis
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 StrlSchG auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Das ALARA As Low As Reasonably Achievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer, gesellschaftlicher und umweltrelevanter (prüfen) Vor- und Nachteile machbar erscheint.

Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

ALARA

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3