Radon Exposition: Unterschied zwischen den Versionen

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==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
Radon ist das Radionuklid Rn-222 und gegebenenfalls seine Zerfallsprodukte.{{Euratom Art4|82}}
Radon-Exposition ist Exposition gegenüber den Zerfallsprodukten von Radon.{{Euratom Art4|83}}


== Englische Übersetzung ==
== Englische Übersetzung ==

Version vom 27. Januar 2021, 12:41 Uhr

Radon exposure ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

  • 1 WLM entspricht für die Gleichgewichtsäquivalentkonzentration von Radon 6,37 · 105 Bq h m-3.
  • 1 Bq m-3 Radon am Arbeitsplatz während eines Jahres führt zu einer Exposition von 1,26 · 10-3 WLM = 1,12 · 10-5 J h m-3 oder 2,00 · 103q h m-3 unter der Annahme einer Arbeitszeit von 2 000 h pro Jahr in Innenräumen bei einem Gleichgewichtsfaktor F = 0,4 (ICRP, 1993).
  • 1 Bq m-3 Radon in Wohnräumen während eines Jahres führt zu einer Exposition von 4,4 · 10-3 WLM = 3,89 · 10-5 J h m-3 oder 7,00 · 103 Bq h m-3 unter der Annahmen eines Aufenthalts von 7 000 h im Jahr in Innenräumen bei einem Gleichgewichtsfaktor F = 0,4 (ICRP, 1993).

Die Radon-Exposition P ist ein Oberbegriff für kumulierte Radon-Aktivitätskonzentration PA und kumulierte potenzielle Alpha-Energiekonzentration PPAEC.


Juristische Definition

Radon-Exposition ist Exposition gegenüber den Zerfallsprodukten von Radon.Art 4 Abs. 83 Richtlinie 2013/59/Euratom[1]

Englische Übersetzung

Radon exposure

Verwendet in

SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[2]

Siehe auch


  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3