Körper-Äquivalentdosis: Unterschied zwischen den Versionen

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==Juristische Definition==
==Juristische Definition==
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Oberbegriff für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosis.  
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Version vom 9. Februar 2021, 10:32 Uhr

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Sammelbegriff für Organ-Äquivalentdosis und effektive Dosis. Von der ICRP benutzte Dosisgröße für den Strahlenschutz, die es ermöglicht, die Exposition des menschlichen Körpers durch ionisierende Strahlung zu quantifizieren. Der Begriff umfasst Ganz- und Teilkörper-Bestrahlung sowohl von außen als auch von innen.


Juristische Definition

Oberbegriff für die effektive Dosis und die Organ-Äquivalentdosis.

In: StrlSchG 2017 § 5 Abs. 19[1]

Verwendet in

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[2]

RiPhyKo

Sammelbegriff für Organdosis und effektive Dosis. Die Körperdosis für einen Bezugszeitraum (z.B. Kalenderjahr, Monat) ist die Summe aus der durch äußere Strahlenexposition während dieses Bezugszeitraums erhaltenen Dosis und der Folgedosis, die durch eine während dieses Bezugszeitraums stattfindende Aktivitätszufuhr bedingt ist. Die Einheit ist mSv.


  1. Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5