Interventionelle Radiologie: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] | ||
[[Category:Zuständigkeit A2]] | [[Category:Zuständigkeit A2]] | ||
[[Category: | [[Category: AG83-17]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ |
Version vom 18. August 2022, 15:10 Uhr
Interventionsradiologie, Interventionelle Bildgebung und Interventional radiology sind Weiterleitungen auf diese Seite.
Interventionelle Radiologie bezeichnet minimalinvasive therapeutische und diagnostische medizinische Maßnahmen unter Steuerung durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, Fluoroskopie, Ultraschall, CT und MRT an Gefäßen, Skelett, Weichteilen und Organen. Zu den Indikationen gehören u. a. Embolisation, Gefäßdilatation, Stent- und Endoprotheseneinlage, Biopsie, Abszess Drainage und viele weitere.
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Interventionelle Radiologie ist der Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um die Einbringung von Geräten in den Körper und deren Steuerung zu Diagnose- oder Behandlungszwecken zu ermöglichen.
Referenzen
- ↑ Pschyrembel online. Walter de Gruyter GmbH. ISSN 2510-1668