Inkorporationsrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Das Inkorporationsrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit für die [[Inkorporation]] [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]] infolge beruflicher Tätigkeiten, ohne Berücksichtigung der Höhe möglicher [[Aktivitätszufuhr]]en.<section begin=more />
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==Referenzen==
==Referenzen==

Version vom 16. Januar 2023, 14:36 Uhr

Das Inkorporationsrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit für die Inkorporation radioaktiver Stoffe infolge beruflicher Tätigkeiten, ohne Berücksichtigung der Höhe möglicher Aktivitätszufuhren.

Nach: RiPhyKo Teil 2 (Inkorporationsüberwachung)[1]

Referenzen

  1. Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen. Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) (§§ 40, 41 und 42 StrlSchV). Anlage zum RdSchr. vom 12.1.2007 – RS II 3 - 15530/1