ALARA: Unterschied zwischen den Versionen
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Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__8.html § 8 StrlSchG] auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt. | Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__8.html § 8 StrlSchG] auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt. | ||
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Version vom 26. März 2024, 10:01 Uhr
Das As Low As Reasonably Achievable-Prinzip (ALARA) fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Dosis für Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer und gesellschaftlicher Vor- und Nachteile machbar erscheint.
Hinweis
Im StrlSchG wird das ALARA-Prinzip nach § 8 StrlSchG auch auf die Abwägung umweltrelevante Aspekte ausgedehnt.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Das ALARA As Low As Reasonably Achievable-Prinzip fordert beim Umgang mit ionisierenden Strahlen eine so niedrige Strahlenbelastung von Personen der Bevölkerung (auch unterhalb von Grenz- oder Richtwerten), wie sie vernünftigerweise und unter Abwägung ökonomischer, gesellschaftlicher und umweltrelevanter (prüfen) Vor- und Nachteile machbar erscheint.
- Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]
Im ICRP Glossary (Englisch)
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3