Organ-Folgedosis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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=== In ICRP 103 ===
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Zeitintegral der Organdosisleistung in einem bestimmten Gewebe oder Organ, die eine [[Referenzperson]] nach der Zufuhr eines radioaktiven Stoffes in den Körper erhalten wird, wobei τ die Integrationszeit in Jahren ist.
Zeitintegral der Organdosisleistung in einem bestimmten Gewebe oder Organ, die eine [[Referenzperson]] nach der Zufuhr eines radioaktiven Stoffes in den Körper erhalten wird, wobei ''τ'' die Integrationszeit in Jahren ist.
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===In Rechtstexten===
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Die Folge-Organ-Äquivalentdosis (''H''<sub>T</sub>(τ)) ist das Zeitintegral (t) der Organ-Äquivalentdosisleistung (im Gewebe oder Organ ''T''), die eine Einzelperson aufgrund einer Aktivitätszufuhr erhält.
Die Folge-Organ-Äquivalentdosis (''H<sub>T''</sub>(''τ'')) ist das Zeitintegral (''t'') der Organ-Äquivalentdosisleistung (im Gewebe oder Organ ''T''), die eine Einzelperson aufgrund einer Aktivitätszufuhr erhält.
: <math> \displaystyle H_{\mathrm{T}}(\tau) = \int\limits_{t_0}^{t_0+\tau} \dot{H}_{\mathrm{T}}(t) \mathrm{d}t</math>
: <math> \displaystyle H_{{T}}(\tau) = \int\limits_{t_0}^{t_0+\tau} \dot{H}_{{T}}(t) \mathrm{d}t</math>
für eine Aktivitätszufuhr zum Zeitpunkt ''t''<sub>0</sub>; dabei ist <br>
für eine Aktivitätszufuhr zum Zeitpunkt ''t''<sub>0</sub>; dabei ist <br>
''Ḣ''<sub>T</sub>(''t'') die entsprechende Organ-Äquivalentdosisleistung (im Organ
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τ der Zeitraum, über den die Integration erfolgt.<br>
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Bei der Angabe von ''H''<sub>T</sub>(τ) ist τ die Zahl der Jahre, über die die Integration erfolgt. Für die Zwecke der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten [[Dosisgrenzwert]]e ist τ für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Säuglinge und Kinder ein Zeitraum bis zum Alter von 70 Jahren. Die Einheit der Folge-Organ-Äquivalentdosis ist das [[Sievert]] (Sv).  
Bei der Angabe von ''H<sub>T''</sub>(''τ'') ist τ die Zahl der Jahre, über die die Integration erfolgt. Für die Zwecke der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten [[Dosisgrenzwert]]e ist ''τ'' für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Säuglinge und Kinder ein Zeitraum bis zum Alter von 70 Jahren. Die Einheit der Folge-Organ-Äquivalentdosis ist das [[Sievert]] (Sv).  
:{{Euratom Art4|15}}
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Version vom 9. September 2021, 11:32 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Organ-Folgedosis HT(τ) Organdosis nach einer Inkorporation radioaktiver Stoffe, berechnet über eine Integrationszeit τ in Jahren nach der Aktivitätszufuhr. Der Folgezeitraum beträgt 50 Jahre für Erwachsene und erstreckt sich bis zum Alter von 70 Jahren für Kinder.

Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.

Aktuell verwendet in:
Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Zeitintegral der Organdosisleistung in einem bestimmten Gewebe oder Organ, die eine Referenzperson nach der Zufuhr eines radioaktiven Stoffes in den Körper erhalten wird, wobei τ die Integrationszeit in Jahren ist.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Committed equivalent dose

In Rechtstexten

Die Folge-Organ-Äquivalentdosis (HT(τ)) ist das Zeitintegral (t) der Organ-Äquivalentdosisleistung (im Gewebe oder Organ T), die eine Einzelperson aufgrund einer Aktivitätszufuhr erhält.

HT(τ)=t0t0+τH˙T(t)dt

für eine Aktivitätszufuhr zum Zeitpunkt t0; dabei ist
T(t) die entsprechende Organ-Äquivalentdosisleistung (im Organ oder Gewebe T) zum Zeitpunkt t,
τ der Zeitraum, über den die Integration erfolgt.

Bei der Angabe von HT(τ) ist τ die Zahl der Jahre, über die die Integration erfolgt. Für die Zwecke der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Dosisgrenzwerte ist τ für Erwachsene ein Zeitraum von 50 Jahren und für Säuglinge und Kinder ein Zeitraum bis zum Alter von 70 Jahren. Die Einheit der Folge-Organ-Äquivalentdosis ist das Sievert (Sv).

Art 4 Abs. 15 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen