Interventionelle Radiologie

Aus Glossar Strahlenschutz

Interventionsradiologie, Interventionelle Bildgebung und Interventional radiology sind Weiterleitungen auf diese Seite.

Bezeichnung für minimalinvasive therapeutische medizinische Maßnahmen unter Steuerung durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, Fluoroskopie, Ultraschall, CT und MRT an Gefäßen, Skelett, Weichteilen und Organen. Zu den Indikationen gehören u. a. Embolisation, Gefäßdilatation, Stent- und Endoprotheseneinlage, Biopsie, Abszeßdrainage und viele weitere.

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Englische Fassung

Interventional radiology

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Interventionelle Radiologie ist der Einsatz von Röntgenbildgebungstechniken, um die Einbringung von Geräten in den Körper und deren Steuerung zu Diagnose- oder Behandlungszwecken zu ermöglichen.

Art 4 Abs. 45 Richtlinie 2013/59/Euratom[1]

Referenzen

  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014