Radioaktiver Zerfall
Aus Glossar Strahlenschutz
Als radioaktiver Zerfall wird der Vorgang der spontanen Kernumwandlung von Radionukliden bezeichnet. Die Gleichung des radioaktiven Zerfalls (Zerfallsgesetz) lautet falls keine gleichzeitige Nachbildung erfolgt:
- bzw.
- mit
Dabei bedeuten:
N(t): Anzahl der zum Zeitpunkt t vorhandenen Atome eines Radionuklids (Erwartungswert);
N0: Anzahl der Atome zum Zeitpunkt t = 0
A(t): Aktivität des Radionuklids zum Zeitpunkt t in Bq (Erwartungswert);
A0: Aktivität des Radionuklids zum Zeitpunkt t = 0 in Bq;
λr: Zerfallskonstante des Radionuklids r in s-1;
tr: Halbwertszeit des Radionuklids r in s.
Im Fall von radioaktiven Zerfallsreihen gelten je nach Anzahl der Tochternuklide entsprechend erweiterte Gleichungen.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.
Referenzen
- ↑ Rühle H, Kanisch H, Vogl K, Keller H, Bruchertseifer F, Schkade U-K, Wershofen H. Glossar zu den Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer StrahIung. September 2009. ISBN 1865-8725