Ionisierende Strahlung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 16:37 Uhr

Ionisierende Strahlung ist Teilchenstrahlung (Korpuskel) oder elektromagnetische Strahlung (Photonen), deren Energie so hoch ist, dass sie Materie zu ionisieren vermag. Es wird zwischen locker-ionisierender Strahlung und dicht-ionisierender Strahlung unterschieden.

Zur Korpuskelstrahlung gehören:

Zur ionisierenden Photonenstrahlung gehören:

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Ionisierende Strahlung: Energie, die in Form von Teilchen oder elektromagnetischen Wellen mit einer Wellenlänge von 100 Nanometern oder weniger (einer Frequenz von 3 × 1015 Hertz oder mehr) übertragen wird, die direkt oder indirekt Ionen erzeugen können.

Art 4 Abs. 46 Richtlinie 2013/59/Euratom

Referenzen