Ionisierende Strahlung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
*Synchrotronstrahlung | *Synchrotronstrahlung | ||
*Vernichtungsstrahlung | *Vernichtungsstrahlung | ||
:{{SSK|330}} | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
Zeile 29: | Zeile 30: | ||
<references /> | <references /> | ||
[[Category:Geprüft 2024]] | |||
[[Category:Zuständigkeit A4]] | [[Category:Zuständigkeit A4]] | ||
[[Category:Glossar]] | [[Category:Glossar]] |
Aktuelle Version vom 27. März 2024, 16:37 Uhr
Ionisierende Strahlung ist Teilchenstrahlung (Korpuskel) oder elektromagnetische Strahlung (Photonen), deren Energie so hoch ist, dass sie Materie zu ionisieren vermag. Es wird zwischen locker-ionisierender Strahlung und dicht-ionisierender Strahlung unterschieden.
Zur Korpuskelstrahlung gehören:
- Alphastrahlung
- Betastrahlung
- Neutronenstrahlung
- Positronenstrahlung
- Protonenstrahlung
- Ionenstrahlung
Zur ionisierenden Photonenstrahlung gehören:
- Gammastrahlung
- Röntgenstrahlung
- Charakteristische Röntgenstrahlung
- Bremsstrahlung
- Synchrotronstrahlung
- Vernichtungsstrahlung
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Siehe auch
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Ionisierende Strahlung: Energie, die in Form von Teilchen oder elektromagnetischen Wellen mit einer Wellenlänge von 100 Nanometern oder weniger (einer Frequenz von 3 × 1015 Hertz oder mehr) übertragen wird, die direkt oder indirekt Ionen erzeugen können.
Referenzen