Ionisierende Strahlung

Aus Glossar Strahlenschutz
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Ionisierende Strahlung ist Teilchenstrahlung (Korpuskel) oder elektromagnetische Strahlung (Photonen), deren Energie so hoch ist, dass sie Materie zu ionisieren vermag. Es wird zwischen locker-ionisierender Strahlung und dicht-ionisierender Strahlung unterschieden.

Zur Korpuskelstrahlung gehören:

Zur ionisierenden Photonenstrahlung gehören:

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Siehe auch

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Ionisierende Strahlung: Energie, die in Form von Teilchen oder elektromagnetischen Wellen mit einer Wellenlänge von 100 Nanometern oder weniger (einer Frequenz von 3 × 1015 Hertz oder mehr) übertragen wird, die direkt oder indirekt Ionen erzeugen können.

Art 4 Abs. 46 Richtlinie 2013/59/Euratom[1]

Referenzen

  1. Rat der Europäischen Union. Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom. Amtsblatt der Europäischen Union, L 13/1, 17.01.2014