Strahlenrisiko

Aus Glossar Strahlenschutz
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Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Risiko = RisikokoeffizientR × Organ-ÄquivalentdosisH.

Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[1] a

Siehe auch

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Risiko = Risikokoeffizient R × Organ-Äquivalentdosis H.
Ein Risiko gilt als akzeptabel, wenn es ohne weitere Optimierung hingenommen werden kann. Als tolerables Risiko gilt ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann.

a

Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenbelastung erkrankt oder stirbt. Häufig bezieht man sich bei diesem Strahlenschaden auf Krebs als Folgeerkrankung, der durch zivilisatorische und natürliche Strahlenexposition hervorgerufen werden kann. Risiko = Risikokoeffizient R × Organ-Äquivalentdosis H. Als akzeptabel gilt ein Risiko, das nach Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen unterhalb des tolerablen Risikos vernünftigerweise erreicht werden kann. Für tolerabel wurde von der ICRP in Publikation 60] ein Risiko von einem Todesfall pro Jahr pro tausend Personen gehalten, was letztlich zu dem Grenzwert von 20 mSv effektive Dosis pro Jahr geführt hat.

SSK 2018[2]

Risiko ist die qualitative und/oder quantitative Charakterisierung eines Schadens hinsichtlich der Möglichkeit seines Eintreffens (Eintrittswahrscheinlichkeit) und der Tragweite der Schadenswirkung (Schadensausmaß).

SSK 2015[3]

Als Strahlenrisiko bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, die ionisierender oder anderer energiereicher Strahlung ausgesetzt wurde, an den Folgen dieser zusätzlichen Strahlenexposition erkrankt oder stirbt.

SSK 2017[4]

Im Arbeitsschutz

Das gesundheitliche Risiko durch Einwirkung von Gefahrstoffen ist ein Kontinuum, das in der Regel mit der Gefahrstoffkonzentration zunimmt. In dem Risikokonzept des Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wird dieses Kontinuum durch zwei Zäsurpunkte, das Akzeptanz- und das Toleranzrisiko, in folgende drei Bereiche unterteilt:

  1. Ist ein Schadenseintritt lediglich möglich, wird das damit verbundene Risiko als „hinnehmbar“ (akzeptabel) bewertet. Bei diesem Risiko sind die Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten erforderlich (Bereich unterhalb des Akzeptanzrisikos).
  2. Ist ein Schadenseintritt nicht lediglich möglich und nicht bereits hinreichend wahrscheinlich (s. (3)), wird das damit verbundene Risiko als „unerwünscht“ bewertet. Dieses Risiko bezeichnet die Besorgnis eines Gesundheitsschadens.
  3. Ist ein Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich, wird das damit verbundene Risiko als „nicht hinnehmbar“ bewertetet. Dieses Risiko bezeichnet eine Gefahr für die Gesundheit (oberhalb des Toleranzrisikos).

Die Risikohöhen für die bezeichneten Zäsurpunkte (Akzeptanz-, Toleranzrisiko) können nicht wissenschaftlich begründet sondern nur gesellschaftspolitisch gesetzt werden. Dabei sind eine Reihe von Kriterien zu beachten, neben der gesellschaftlichen Risikowahrnehmung sind dies z. B. die Schwere eines Gesundheitsschadens, das mögliche Schadensausmaß (Art des Schadens und/oder die Anzahl der Betroffenen), die Relation zu vergleichbaren anderen Arbeitsplatzrisiken, ein unmittelbarer Nutzen und die tatsächlichen und möglichen Risikominderungsmaßnahmen.
Es wird auch der Begriff der „akzeptablen Exposition“ in Abgrenzung von einer „gefahrenrelevanten Konzentration“ (bei Überschreitung der Toleranzkonzentration) verwendet.

TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Fassung vom 13.01.2021

Im ICRP Glossary (Englisch)

Radiation risk

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  3. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3
  4. Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3